die Gebührenordnung des BVDL
Der Berufsverband der Landschaftsökologen/Landschaftsökologinnen hat auf seiner ordentlichen Mitgliederversammlung am 29. Februar 2008 folgende Gebührenordnung beschlossen (gültig ab dem Geschäftsjahr 2008):
1. Der BVDL erhebt von seinen Mitgliedern jährlich Beiträge. 2. Die jährlichen Beiträge sind wie folgt gestaffelt: 2.1 Natürliche Person, ordentliche Mitgliedschaft € 230,00 2.2 Natürliche Person, ordentliche Mitgliedschaft, bei Nachweis der Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Baden-Württemberg (alt. Architektenkammer Baden-Württemberg) € 60,00 2.3 Angestellte, Beamte € 100,00 2.4 Angestellte, Beamte, bei Nachweis der Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Baden-Württemberg (alt. Architektenkammer Baden-Württemberg) € 60,00 2.5 Personen in Härtefällen, ordentliche Mitgliedschaft € 130,00 2.6 Personen in Härtefällen, ordentliche Mitgliedschaft, bei Nachweis der Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Baden-Württemberg (alt. Architektenkammer Baden-Württemberg) € 40,00 2.7 Mitglieder im Erziehungsurlaub € 50,00 2.8 Arbeitslose (Angestellte und Selbstständige) € 50,00 2.9 Natürliche Person, außerordentliche Mitgliedschaft als Studenten € 50,00 2.10 Natürliche Person, außerordentliche Mitgliedschaft als Berufsanfänger € 130,00 2.11 Natürliche Person, außerordentliche Mitgliedschaft als Berufsanfänger, bei Nachweis der Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Baden-Württemberg (alt. Architektenkammer Baden-Württemberg) mind. von 1 Bürogeschäftsführer € 40,00 2.12 Korrespondierende Mitglieder, Ehrenmitglieder € 0,00 2.13 Fördermitglieder € 130,00 2.14 Juristische Personen, Büros € 750,00 2.15 Juristische Personen, Büros, bei Nachweis der Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Baden-Württemberg (alt. Architektenkammer Baden-Württemberg) mind. von 1 Geschäftsführer € 200,00 3. Die für eine Mitgliedschaft als juristische Person zu benennende natürliche Person (vgl. 5(1)b der Satzung) ist beitragsfrei. Weitere selbständige Angehörige einer juristischen Person zahlen einen ermäßigten Beitragssatz. 4. Der Mitgliedsbeitrag berechtig zum kostenlosen Bezug des Mitteilungsblatts des BVDL und dewr VUBD. Sobald verfügbar, erhalten die Mitglieder außerdem Zugang zu reservierten Bereichen der BVDL-Homepage und der VUDB-Homepage. 5. Mitglieder des Verbands können an Veranstaltungen, die vom Verband ausgerichtet werden, zu ermäßigten Beiträgen teilnehmen. 6. Der Mitgliedsbeitrag wird zum 31. Januar eines jeden Kalenderjahres fällig. Für juristische Peronen und Büros ist die halbseitige Darstellung im Mitglieder-/Anbieter-/Expertenverzeichnis im Beitrag enthalten. 7. Für natürliche Personen kann in Härtefällen der Beitrag auf Antrag durch den Vorstand verringert werden. 8. Beitragsermittlung: Die Mitglieder sind verpflichtet, gegenüber der/dem Schatzmeister(-in) wahrheitsgemäß und vollständig gemäß dem ihnen übersandten Beitragsermittlungsformular über die Berechnungsgrundlagen ihres Beitrags Auskunft zu erteilen, wobei der Stand des Vorjahres zur Grunde zu legen ist. Dieser ist auf Aufforderung nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Die Auskunftserteilung muss spätestens 14 Tage nach Aufforderung erfolgen.
Sofern die Auskunft nicht fristgerecht erteilt wurde oder Zweifel an der Wahrhaftigkeit bestehen, ist der BVDL berechtigt, für das Mitglied einen Jahresbeitrag festzusetzen. Dieser orientiert sich am Rahmen der Gebührenordnung.
Gebührenordnung als PDF zum Download